Sachkundenachweis: Was künftige Tierhalter wissen müssen
Was gilt seit 1. Juli 2026?
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes brauchen alle, die sich einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel anschaffen wollen, einen Sachkundenachweis. Dafür ist ein Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nötig – und zwar vor der Anschaffung.
Zusätzlich für Hundehalter: Praxisteil
Bei Hunden kommt eine Praxiseinheit von zwei Unterrichtseinheiten mit dem eigenen Hund dazu. Sie ist innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Hundehaltung zu absolvieren.
Was lernt man im Kurs?
Die Verordnung legt Mindestinhalte fest, etwa die rechtlichen Grundlagen der Haltung, Bedürfnisse und Verhalten der Tiere, Ernährung, Pflege, Gesundheit und die zu erwartenden Kosten. Die Bundesländer können weitere Inhalte vorschreiben.
Online oder vor Ort?
Das entscheiden die Bundesländer. In Niederösterreich müssen zum Beispiel Theorie- und Praxiskurs für Hunde in Präsenz stattfinden, während der Theoriekurs für Reptilien, Amphibien und Papageien auch online möglich ist. Erkundige dich daher bei deinem Bundesland.
Ich habe schon einen Nachweis nach Landesrecht
Es gibt Übergangsregelungen bis 30. Juni 2027: Wer bis dahin einen Sachkundenachweis nach einer landesgesetzlichen Regelung erworben hat, dem wird dieser angerechnet. Achtung: Ein älterer Kurs mit weniger Stunden wird bei einem Umzug in ein anderes Bundesland unter Umständen nicht anerkannt.
Wer darf die Kurse abhalten?
Die Kurse leiten fachkundige Personen, etwa tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen oder Tierärzt:innen. Sie melden sich dafür bei ihrem Bundesland an.
Bald hier: Kursfinder
Wir arbeiten daran, dass du anerkannte Kurse in deiner Nähe direkt hier findest und buchen kannst.
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Quellen
- BGBl. II Nr. 144/2026 – Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung
- Land Niederösterreich – Trainer:innen für den Sachkundenachweis
- WKO – Tierschutzgesetz-Novelle 2026
Die Wissensartikel ersetzen keinen Besuch bei der Tierärztin oder dem Tierarzt. Im Notfall: sofort in die Praxis oder Tierklinik. Rechtliche Angaben gelten für Österreich und können sich ändern.